Herzlich Willkommen auf der Homepage des Niedersächsischen Kindertagespflegebüros

 

Das Niedersächsische Kindertagespflegebüro bietet ein landesweites Informations-, Beratungs- und Fortbildungsprogramm für Fachkräfte aus dem Bereich Kindertagespflege. Dies sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der örtlichen (und auch der freien) Träger derJugendhilfe, die für die Belange der Kindertagespflege tätig sind.

Zu den Aufgaben der Fachkräfte in der Kindertagespflege gehören u.a. die Gewinnung, Qualifizierung und fachliche Beratung und Begleitung (Fachberatung) der Tagespflegepersonen sowie die fachliche Beratung und Begleitung der Eltern, die einen Kindertagespflegeplatz wünschen oder wahrnehmen.

Das Angebot des Niedersächsischen Kindertagespflegebüros unterstützt diese Fachkräfte in ihrer Aufgabenwahrnehmung. In diesem Sinne leistet das Büro einen Beitrag zur Qualitätsentwicklung der Kindertagespflege  in Niedersachsen.

Das Niedersächsische Kultusministerium fördert die Angebote des niedersächsischen Kindertagespflegebüros, die dieser Zielsetzung entsprechen.

 

Auf unserer Homepage finden Sie:

Aktuelle Nachrichten

Die Dokumentation zur Fachtagung Fachliche Beratung und Begleitung in der Kindertagespflege in Niedersachsen im November 2011 steht ab sofort zum Download zur Verfügung.
Doku_FT_2011_Fachberatung_NKTPB.pdf (2 MB)

Pressemitteilung Nr. 38/2012

Veröffentlicht am Mo 23.04.2012

Thema: Kinder und Jugend

 

 Josef Hecken: "Kindertagespflege ist wichtig für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf"

Bundeskonferenz zur Kindertagespflege in Berlin

 

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat für heute

(Montag) rund 360 Vertreterinnen und Vertreter aus Praxis und Wissenschaft zur Bundeskonferenz "Kindertagespflege: Familiennah und gut betreut" eingeladen.

Diskutiert werden aktuelle Entwicklungen und Zukunftsperspektiven der Kindertagespflege.

 

"Kindertagespflege ist eine besonders familiennahe Betreuungsform, die optimale Rahmenbedingungen für eine individuelle Förderung der Kinder bietet", sagte der Staatssekretär im Bundesfamilienministerium, Josef Hecken, anlässlich der Eröffnung der Konferenz in Berlin. "Tagesmütter und -väter können flexibel auf die Wünsche und Bedürfnisse von Eltern eingehen und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Deshalb ist die Kindertagespflege ein wesentlicher Bestandteil des qualitativen und quantitativen Ausbaus der Kindertagesbetreuung."

 

Auf der Bundeskonferenz stellt das Bundesfamilienministerium Ergebnisse und Erfahrungen aus dem Aktionsprogramm Kindertagespflege vor. Expertinnen und Experten präsentieren Ergebnisse der entwicklungspsychologischen Forschung, empirische Erkenntnisse und Beispiele aus der Praxis. Die Bundeskonferenz ist zugleich der Startschuss für das neue Programm zur Festanstellung von Tagespflegepersonen, mit dem Zuschüsse zu den Personalausgaben gewährt werden sollen. Ab dem 1. August 2012 bis längstens 31. Dezember 2014 werden acht Millionen Euro Fördermittel aus dem Europäischen Sozialfonds und Bundesmitteln über das Bundesfamilienministerium zur Verfügung gestellt.

 

Mit dem Aktionsprogramm Kindertagespflege unterstützt das Bundesfamilienministerium seit 2008 den qualitativen und quantitativen Ausbau der Kindertagespflege. An bundesweit 160 Standorten wurden Strukturen zur Gewinnung, Qualifizierung, Vermittlung, Fachberatung und Vernetzung von Tagespflegepersonen

auf- und ausgebaut. Anlässlich der Bundeskonferenz werden die Ergebnisse der Evaluation vorgestellt. Daneben fördert das Aktionsprogramm die flächendeckende Grundqualifizierung im Umfang von 160 Stunden und die tätigkeitsbegleitende Weiterbildung von Tagespflegepersonen und bietet umfassende Information und Beratung zu Fragen rund um das Thema Kindertagespflege an.

 

Weitere Informationen finden Sie unter www.bmfsfj.de <http://www.bmfsfj.de> und www.fruehe-chancen.de <http://www.fruehe-chancen.de>.

Seit Januar 2012 haben sich die Modalitäten, nach denen die Tätigkeiten in der Kindertagespflege auf das ALG II angerechnet werden, veändert. Nunmehr wird der Freibetrag bei Erwerbstätigkeit wie bei anderen Tätigkeiten auch aus dem Einkommen berechnet, das sich nach Abzug der Betriebsausgaben, aber vor dem Abzug der Absetzbeträge ergibt. Inwieweit dieser Abzug identisch ist mit dem Sachkostenanteil an der Summe des jeweils festgelegten Stundensatzes der TPP ist noch in der Diskussion und wird offenbar im Moment unterschiedlich gehandhabt.

Den Text finden Sie unter folgendem Link ( unter § 11 in der Anlage 5 ) :

http://www.arbeitsagentur.de/nn_166486/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Allgemein/IW-SGB-II-Fachliche-Hinweise.html 

Die Landesunfallkasse Niedersachsen (LUKN) vergibt Gutscheine für die Durchführung von Erste Hilfe Auffrischungskursen für Tagespflegepersonen und Kinderfrauen. Antragsteller für die Gutscheine sind die Fachberatungen Kindertagespflege der Jugendämter.Diese geben die Gutscheine bei Bedarf an Tagesmütter oder Kinderfrauen ab. Der Gutschein berechtigt zur Teilnahme an einem Erste HilfeKurs im Umfang vo 8 Std. je 45 Minuten. Die für die Durchführung der Ersten Hilfe Kurse anerkannten Träger rechnen die Gutscheine nach Durchführung des Kurses direkt mit der Landesunfallkasse ab.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: http://www.guvh.de/praevention/antragsverfahren/Antragsverfahren-Tagespflegepersonen.pdf   

Mit einer weiteren Förderung unterstützt das niedersächsische Kultusministerium weiter die Schaffung neuer Betreuungsplätze für kinder unter 3 in Kindertagespflege und in Kindertageseinrichtungen. Die Laufzeit der neuen Förderung endet zum 31.12.2014.

Bitte informieren Sie sich http://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/fruehkindliche-bildung/ausbautb

 

Am 16. März hat das Bundesverbraucherministerium eine deutliche Aufforderung an die für Hygiene in der Kindertagespflegestelle zuständigen Länderbehörden gerichtet, die Auflagen für Tagesmütter nicht überzustrapazieren.  Auch wenn Tagesmütter im rein juristischen Sinne als Lebensmittelunternehmerinnen gelten könnten, sei doch der Hygiene in den Pflegestellen mit einigen allgemein verständlichen und praktikablen Regeln Genüge getan.  Den Text der Pressemitteilung finden Sie in den Materialen zur Fachdiskussion unter:  

http://www.kindertagespflege-nds.de/download/Hygiene_Bundstellungnahme.pdf

 

Telefonische Sprechzeiten:
Montags, 09:00 – 12:00 Uhr
Donnerstags,  13:00 – 16:00 Uhr

Tel. : 0551 / 384 385-21
          0551 / 384 385-25

Natürlich können Sie uns auch neben den angegebenen Zeiten anrufen und ggfs. auf die Mailbox sprechen oder uns eine Mail schicken.
Künftig sind unsere Sprechzeiten auch hier nachzulesen.

29.11.2011 Nds. Kindertagespflegebüro

Fachliche Beratung und Begleitung in der Kindertagespflege in Niedersachsen

Nachbericht der VII. Fachtagung des Niedersächsischen Kindertagespflegebüros vom 03.11.2011

Über das wichtige Thema Fachberatung tauschten sich rund 120 Fachkräfte am 03.11.2011 auf der VII. Fachtagung des Niedersächsischen  Kindertagespflegebüros aus. Nach den Begrüßungsreden durch Kolleginnen des Niedersächsischen Kindertagespflegebüros und des Kultusministeriums hielt Frau Dr. Martina Heitkötter vom Deutschen Jugendinstitut den Hauptvortrag und ging dabei ausführlich auf die Bedeutung, Aufgaben und Inhalte der Fachberatung Kindertagespflege ein. Dabei vertrat sie die These, dass der Fachberatung eine zentrale Rolle bei der Qualitätsentwicklung und Professionalisierung der Kindertagespflege zukommt, sie gleichzeitig aber vor großen Herausforderungen steht: FachberaterInnen und Fachberater müssen ein großes Aufgabenspektrum bewältigen und stehen dabei im Spannungsfeld verschiedener Interessen und Erwartungen. Die Rahmenbedingungen sind lokal sehr unterschiedlich und oft nicht zufrieden stellend. In ihren Schlussfolgerungen forderte Frau Dr. Heitkötter daher unter anderem ein flächendeckendes Angebot an Fachberatung für Kindertagespflegepersonen, angemessene Rahmenbedingungen, die Gleichrangigkeit der Betreuungsformen in den Kommunen, verbindliche Standards und eine Profilschärfung der Kindertagespflege.

Anschließend beschäftigten sich vier Arbeitsgruppen mit verschiedenen Schwerpunkten der Fachberatung Kindertagespflege: AG 1 befasste sich mit Fachberatung und Qualifizierung im Vorfeld und zu Beginn der Tagespflegetätigkeit (Leitung Ingeborg Reinhardt-Meyer, Jugendamt der Stadt Mannheim), AG 2 behandelte die arbeitsbegleitende Beratung und Weiterqualifizierung von Tagespflegepersonen (Leitung: Susanne Kuhnke, PiB Bremen), in AG 3 ging es um Elternberatung (Leitung Antje Beierling, VAMV und LV NRW) und in AG 4 um Aufbau und Unterstützung von Kooperationen (Leitung Eveline Gerszonowicz, BV Kindertagespflege) In allen AGs, die im übrigen zweimal hintereinander stattfanden, damit alle Teilnehmenden die Chance hatten, sich mit zwei Themen zu befassen, wurde nach einem kurzen Input angeregt diskutiert. Aus den Rückmeldungen der Teilnehmenden ging hervor, dass zahlreiche Ideen und Anregungen für die Praxis mitgenommen werden konnten. Es tauchte aber auch immer wieder der Wunsch nach mehr Zeit zur Diskussion und zum Austausch auf. Besonders wichtig ist dies für  Fachberater und Fachberaterinnen, die in ihrer Kommune allein arbeiten.

Zum Ende der Veranstaltung wurden die Ergebnisse aus den AGs kurz und prägnant im Plenum zusammengefasst.

Das Niedersächsische Kindertagespflegebüro plant eine ausführliche Dokumentation des Fachtags in 2012 zu veröffentlichen.

Das Niedersächsische Kultusministerium hat die aktuelle Förderrichtline Kindertagespflege um eine halbes Jahr verlängert. Genauere Angaben finden Sie hier

Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung gibt mit Datum vom 23.08.2011bekannt, dass die Erarbeitung eines Leitfadens für die Lebensmittelhygiene nicht mehr fortgesetzt wird, ein Merkblatt für Tagespflegepersonen soll erarbeitet werden. Zum Schreiben

Der Bund hat die die Förderbedingungen für die Weiterqualifizierung von Tagesmüttern weiter konkretsiert. Die neuen Informationen finden Sie auf der Homepage der ESF Regiestelle, insbesondere ist die Zahlung von 150,00 € Weiterbildungsgeld monatlich und darüberhinaus ein Zuschuss zum Schulgeld festgelegt worden.   Das Land Niedersachsen unterstützt die Bundesinitiative mit eigenen Massnahmen. Das Bundesministerium hat in den letzten Tagen diesbezüglich seine Infomationen aktualisiert. Zu finden unter genanntem Link  : http://www.esf-regiestelle.eu/aktionsprogramm_kindertagespflege/saeule_2___berufsbegleitende_weiterbildung/index_ger.html 
Zu beachten ist hier insbesondere im Downloadbereich die Kurzinformation_berufsbegleitende_Weiterbildung.
Bei Bedarf sollte das Interesse über das ebenfalls dort zu findende Kontaktformular Kontaktformular_berufsbegleitende Weiterbildung (113KB) gemeldet werden.

Zukünfitg werden Kindertagespflegepersonen und Pflegeeltern für die Ausstellung eines Führungszeugnisses selbst zahlen müssen, so jedenfalls sieht es das Bundesamt für Justiz in seinem Merkblatt, dementsprechend informiert der Niedersächsische Städtetag in seinem Schreiben vom 19.7.2011.

Unter dem Titel "Sprachbildung und Sprachförderung" hat das Niedersächsische Kultusministerium im Juli 2011 Handlungsempfehlungen zum Orientierungsplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich niedersächsischer Tageseinrichtungen für Kinder herausgegeben. "Die „Handlungsempfehlungen Sprachbildung und Sprachförderung" zum Orientierungsplan führen aus, wie die Begleitung des frühkindlichen Spracherwerbs im pädagogischen Alltag verankert und bei der Gestaltung aller Bildungs- und Lernsituationen mitgedacht werden soll. Das den Handlungsempfehlungen zugrunde liegende Bildungsverständnis gilt nach Auffassung des Kultusministeriums nicht nur für den Elementarbereich, sondern ist gleichzeitig auch Ausgangspunkt für durchgängige Sprachförderkonzepte von Krippe und Kindergarten über die Grundschule bis hin zur Sekundarstufe I." heßt es dazu auf der Homepage des Ministeriums. Hier geht es zur Broschüre.